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Lockdown light

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auch Mini-Lockdown, Teil-Lockdown (Wellenbrecher oder Wellenbrecher-Shutdown) oder engl. Circuit-Breaker genannt, wurde im Herbst 2020 in Deutschland umgesetzt, um in der COVID-19-Pandemie die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen. Ein vollständiges Herunterfahren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft wie im Frühjahr 2020 (sog. Lockdown) sollte in Deutschland vermieden werden, regionale Lockdowns werden allerdings durchgeführt und für angemessen gehalten. Diese werden neben dem Lockdown light umgesetzt, z.B. in den Landkreisen Berchdesgadener Land, Rottal-Inn, Passau (Bayern), Hildburghausen (Thüringen) und Flensburg (Schleswig-Holstein). Das Wort "Wellenbrecher" ist von der Gesellschaft für deutsche Sprache als "Wort des Jahres" 2021 gewählt worden.

    1. Ziel und Zweck:
    Ein Lockdown light oder Mini-Lockdown soll zeitlich stark abgegrenzt landesweit Kontaktbeschränkungen der Menschen im öffentlichen Leben erreichen (kurzfristige Schließung von Bars, Restaurants, Freizeitparks, Kinos, Theatern, Bibliotheken, Fitnesscentern, Schwimmbädern, etc.), um die Infektionsketten zu unterbrechen und das exponentielle Wachstum der positiv getesteten Patienten zu verringern. Beim Mini-Lockdown sollen die Schulen und Kindergärten offen gehalten und die Wirtschaft weniger stark eingeschränkt werden. Ein Lockdown light kann auch mit einem Zeitplan oder Terminkalender verbunden werden, so dass sich Lockdown-Phasen mit Öffnungsphasen abwechseln, sofern diese Pausen mit Blick auf das Infektionsgeschehen gerechtfertigt sind. 

    2. Vorbild und Erfolge:
    In Großbritannien wurde der sog. "Circuit-Breaker" entwickelt und der Lockdown light in Nordirland, Schottland und Wales aber auch in Österreich umgesetzt. Zuvor wurde er erfolgreich in Singapur und Neuseeland eingesetzt.

    3. Teil-Erfolg in Deutschland und Übergang in einen harten Lockdown:
    In Deutschland wurde die erste Lockdown-Light-Phase vom 2.11.2020 bis 30.11.2020 durchgeführt und zunächst bis 20.12.2020 und bis 10.1.2021 verlängert. Mitte Dezember 2021 wurde deutlich, dass der Lockdown light nur teilweise erfolgreich gewesen ist (das exponentielle Wachstum wurde gebrochen, aber die Zahlen pendelten sich auf hohem Niveau bis Anfang Dezember 2020 ein - danach stiegen sie wieder) und auch regional sehr unterschiedlich erfolgreich war (im Norden und Nordwesten wirken die Maßnahmen vorwiegend und die Inzidenzzahlen sinken; v.a. in Baden-Württtemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg/Berlin stiegen die Zahlen weiterhin z.T sehr stark, so dass Inzidenzwerte zwischen 400 und 600 erreicht wurden). Am 13.12.2020 ging Baden-Würtemberg in einen harten Lockdown (light) mit Ausgangssperren, am 14.12.2020 ging Sachsen in den harten Lockdown und die restlichen Bundesländer gingen nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen vom 13.12.2020 spätestens ab 16.12.2020 in einen harten Lockdown: Die Schulen und KiTas wurden v.a. im Distanzunterricht betrieben (Homeschooling bis Weihnachten und über die Weihnachtsferien auch im Januar/Februar 2021).
    Die rechtliche Umsetzung oblag den 16 Bundesländern. Über den Erfolg und das weitere Vorgehen wurde am 5.1.2021, am 19.1.2021, am 10.2.2021, am 3.3.2021 und am 22.3.2021 beraten. Der harte Lockdown (light) wurde verlängert und verschärft bis 18.4.2021. Einerseits wirkte der härtere Lockdown (light) (die Inzidenzzahlen bis etwa 50-60 im Bundesdurchschnitt, die Intensivbettenbelegung und die Todeszahlen sanken). Andererseits setzten sich neue, infektiösere Mutationen (v.a. die sog. UK-Mutation B.1.1.7) in Europa und auch in Deutschland durch, so dass eine dritte Welle Mitte März 2021 begann und sowohl die Intensivbettenbelegung als auch die Todeszahlen wieder anstiegen.

    4. Öffnungsschritte nach dem härteren Lockdown light in Deutschland seit März 2021 und die dritte Welle:
    Eine breite gesellschaftliche Öffnung sollte zunächst bei 50, später erste bei stabilen Inzidenzwerten von unter 35 erfolgen - diese Inzidenzzahlen wurden Anfang März auf Inzidenzwerte bis 100 in Kombination mit Schnelltests angehoben. Seit 1.3.2021 durfte das Frisörhandwerk unter stark reglementierten Hygienebedingungen wieder öffnen und Schulen wurden v.a. für die Primarstufe und die Abschlussklassen wieder geöffnet (u.a. auf Wechselmodelle umgestellt). Ein komplexes Muster an Öffnungsschritten wurde in der Ministerpräsidenten-Konferenz mit der Bundeskanzlerin am 3.3.2021 beschlossen (sog. Notbremse ab 8.3.2021). Aufgrund stark steigender Infektionszahlen mit der britischen Virusvariante in der dritten Welle ab Mitte März 2021 wurde die sog. Notbremse lokal eingesetzt. Ein harter Oster-Lockdown 2021 wurde beschlossen, war aber wenig wirksam. Nach Ostern 2021 stiegen die Infektionszahlen auf eine bundesweite 7-Tage-Inzidenz von mehr als 160.

    5. Übergang in die einheitliche Bundes-Notbremse ab 23.4.2021 in der dritten Welle:
    Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I 2021, 802) wurde in § 28b die sog. Bundes-Notbremse eingefügt. Die Bundespolitik zieht damit die Verantwortung für bundeseinheitliche Maßnahmen an sich und weg von den Ministerpräsidentenkonferenzen, da die Bundesländer die beschlossenen Maßnahmen seit Beginn der COVID-19-Pandemie uneinheitlich umgesetzt haben. Abhängig von Inzidenzwerten müssen die Städte und Kreise in den Bundesländern  Kultureinrichtungen schließen, die Schulen auf Wechsel- oder Distanzunterricht ändern und bestimmte körpernahe Dienstleistungen untersagen (z.B. Nagelstudios, Tattoo-Studios).

    6. Vierte Welle seit Sommer 2021 und Einschränkungen mit 2G- und 3G-Regeln:
    In der vierten Welle, die seit Sommer 2021 durch die Delta-Variante in Deutschland hervorgerufen wurde, versuchte die Bundesregierung ohne einen bundesweiten Lockdown auszukommen.
    Im Bundestagswahlkampf war die COVID-19-Pandemie mehrfach politisch für beendet erklärt worden.
    Die Infektionszahlen und Krankenhauseinweisungen stiegen deutlich an, so dass nach der Bundestagswahl im September 2021 die neue Bundesregierung wieder vermehrt zu Einschränkungen durch die Bundesländer griff, da der Deutsche Bundestag die "pandemische Lage nationaler Tragweite" nicht über 25.11.2021 hinaus verlängert hatte. Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens wurden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) durch die Bundesländer uneinheitlich vorgekommen, da die sog. Bundesnotbremse ausgelaufen ist. Die 3G-Regel, 2G-Regel und die 2G-Plus-Regel sind Verhaltensmaßnahmen, die bei der Pandemiebekämpfung helfen, ohne die bisherige Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygieneregeln abzulösen. Aber alle gesetzlichen Regeln dämmten die Infektionszahlen in der vierten Welle bis Ende 2021 nicht hinreichend ein, zumal mit der in Südafrika im Herbst 2021 entdeckten Omikron-Variante eine sehr infektiöse Mutation sich in Europa stark ausbreitet, so dass von einer starken fünften Welle ab Januar 2022 auszugehen ist. Diese trifft auf hohe Belegungszahlen in Krankenhäusern und droht zu einer Überforderung des Gesundheitssystems zu führen. Die neue Bundesregierung hat im Herbst 2021 mehrfach mit den Ministerpräsidenten in Konferenzen beraten und nach Weihnachten 2021 wurden durch die Bundesländer erneut Kontaktbeschränkungen eingeführt. Daneben wird seit November 2021 mit großer Geschwindigkeit ein bundesweites Programm mit Boosterimpfungen (Auffrischungsimpfungen) durchgeführt. Im Herbst 2021 und im Winter 2021/2022 wird insofern ein Wellenbrecher versucht, ohne das der durch starke Einschränkungen und negative Gefühle belegte Begriff "Lockdown" (light) verwendet wird.

    Vgl. Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftskrise, Krise der Europäischen Union, Brexit, Impfpflicht, World Health Organization, Robert-Koch-Institut, Lockdown, Maskenpflicht, COVID-19, Corona-Virus, Corona-Bonds, Corona-Hilfen, Corona-Kabinett, Influenza-Virus, Multisystem Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C), Pandemie, PandemiefolgenabmilderungsG, Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom (SARS), Welthandelsorganisation, Weltzollorganisation, Weltwährungsfonds, United Nations, Virus (Biologie), Virus-Erkrankung, Zoonose, Zweite Welle, Dritte Welle, 3G-Regel, 2G-Regel, 2G-Plus-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Alltagsmasken, Mund-Nasen-Schutz, Pandemiebekämpfung, Pandemiewellen.

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