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Revision von FFP2-Maskenpflicht vom 02.02.2021 - 14:44

FFP2-Maskenpflicht

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    In Bayern gilt seit 18.1.2021 eine verschärfte Maskenpflicht im Lockdown (bzw. Lockdown light) zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. FFP2-Masken, die 94 % der Partikel in der Atemluft herausfiltern, müssen in Bayern beim Einkaufen und im ÖPNV getragen werden. In Österreich wird diese FFP2-Maskenpflicht am 25.1.2021 eingeführt. Die Fluggesellschaften Austria Airlines und Lufthansa folgen am 25.1.2021 und 1.2.2021.

    Vgl. SARS-CoV-2, Corona-Virus, Alltagsmasken, Mund-Nasen-Bedeckungen, Mund-Nasen-Schutz, FFP2-Maske, Corona-Virus, Impfstoff, Impfpflicht, Pandemie, Pandemiebekämpfung, Pandemiewellen, Virus (Biologie), Virus-Erkrankung, Zoonose.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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