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Ausfallrisiko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Gefahr eines Verlustes, weil Gläubiger teilweise oder vollständig ihren Zahlungen nicht nachkommen oder weil Sachwerte und Wertpapiere an Wert verlieren oder wertlos werden.
2. Im Kreditgeschäft: die Gefahr, dass Kreditnehmer die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur teilweise leisten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bereits durch eine Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers Verluste entstehen (Bonitätsrisiko). Bei Aktienpositionen im Bestand eines Unternehmens können bereits Schwankungen des Aktienkurses einen Vermögensverlust nach sich ziehen (spezifisches Aktienkursrisiko). Auch bei der Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren können durch eine Bonitätsverschlechterung des Emittenten Zinsen oder Rückzahlungsbeträge ganz oder teilweise ausfallen. Werden Länderkredite vergeben, so besteht außerdem die Gefahr, dass neben dem in der Person des Kreditnehmers begründeten Bonitätsrisiko durch Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr oder durch staatliche Eingriffe Zahlungen nicht geleistet werden (Länderrisiko).
3. Zur Quantifizierung des erwarteten Ausfallrisikos führen Kreditinstitute insbesondere ein Rating durch. Zielsetzung ist die Ermittlung der erwarteten Risikokosten, die über Risikoprämien in den Kreditpreis mit eingerechnet werden. Entsprechend des tatsächlichen Risikoprofils fordert die Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) von den Banken ein angemessenes Eigenkapital. Neben den Vorschriften des KWG sowie der Solvabilitätsverordnung haben Banken qualitative Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu erfüllen.
Vgl. auch Kreditrisiko.
2. Im Kreditgeschäft: die Gefahr, dass Kreditnehmer die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur teilweise leisten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bereits durch eine Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers Verluste entstehen (Bonitätsrisiko). Bei Aktienpositionen im Bestand eines Unternehmens können bereits Schwankungen des Aktienkurses einen Vermögensverlust nach sich ziehen (spezifisches Aktienkursrisiko). Auch bei der Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren können durch eine Bonitätsverschlechterung des Emittenten Zinsen oder Rückzahlungsbeträge ganz oder teilweise ausfallen. Werden Länderkredite vergeben, so besteht außerdem die Gefahr, dass neben dem in der Person des Kreditnehmers begründeten Bonitätsrisiko durch Beschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr oder durch staatliche Eingriffe Zahlungen nicht geleistet werden (Länderrisiko).
3. Zur Quantifizierung des erwarteten Ausfallrisikos führen Kreditinstitute insbesondere ein Rating durch. Zielsetzung ist die Ermittlung der erwarteten Risikokosten, die über Risikoprämien in den Kreditpreis mit eingerechnet werden. Entsprechend des tatsächlichen Risikoprofils fordert die Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) von den Banken ein angemessenes Eigenkapital. Neben den Vorschriften des KWG sowie der Solvabilitätsverordnung haben Banken qualitative Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu erfüllen.
Vgl. auch Kreditrisiko.
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