Zitierfähige Version
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 19.02.2018 - 16:19
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 15.11.2017 - 17:32
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 19.10.2017 - 14:39
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 22.07.2014 - 15:23
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 27.02.2013 - 16:53
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 22.01.2013 - 15:39
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 21.10.2010 - 12:46
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 17.09.2009 - 15:39
- Revision von anerkannter Ausbildungsberuf vom 08.06.2009 - 10:50
anerkannter Ausbildungsberuf
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Beruf, der als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung staatlich anerkannt ist (§ 25 BBiG; § 25 HandwO). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf gemäß § 28 BBiG bzw. § 27 HandwO nur nach der entsprechenden Ausbildungsordnung ausgebildet werden; in anderen als anerkannten Ausbildungsberufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht ausgebildet werden. Die Ausbildung endet mit der Ausbildungsabschlussprüfung.
Die Gesamtzahl aller staatlich anerkannten Ausbildungsberufe einschließlich der fortgeltenden Altregelungen beträgt 349 (Oktober 2008).
Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, das jährlich zu veröffentlichen ist .
Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon