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Beschäftigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Volkswirtschaftslehre
    2. Betriebswirtschaftslehre

    Volkswirtschaftslehre

    tatsächlicher Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit in einer bestimmten Periode (z.B. in einem Jahr); Gegenstand der Beschäftigungstheorie.

    Absolut gemessen durch die in einer Volkswirtschaft geleisteten Arbeitsstunden, die zur Erstellung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) eingesetzt wurden. Dieses Arbeitsvolumen errechnet sich aus der Zahl der Beschäftigten (Erwerbstätige nach dem Beschäftigungsortskonzept) multipliziert mit der durchschnittlichen Arbeitszeit pro Beschäftigtem.

    Relativ gemessen anhand des Beschäftigungsgrades.

    Betriebswirtschaftslehre

    Ausnutzung der produktionstechnischen Kapazität.

    Die Beschäftigung kann gemessen werden
    (1) outputorientiert in Produkten (bzw. Leistungsmengen),
    (2) inputorientiert in Maschinenstunden, Arbeitsstunden oder anderen, die Inanspruchnahme von Produktionsfaktoren kennzeichnenden Größen, die den individuellen Verhältnissen eines Betriebes angepasst sind.

    Unterschiedliche Maßgrößen ergeben zumeist unterschiedliche Beschäftigungsgrade. Die Messung der Beschäftigung ist somit nicht unproblematisch.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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