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Revision von Buchschulden vom 05.06.2009 - 13:26
Buchschulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Buchschulden einer Unternehmung: In den Geschäftsbüchern auf Kreditoren-, Gläubiger-, Lieferer- oder Kontokorrentkonten eingetragene Schulden gegenüber den Geschäftsgläubigern.
Gegensatz: Buchforderungen.
2. Buchschulden der öffentlichen Hand: Öffentliche Kreditaufnahme.
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