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Derivate
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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derivative Finanzinstrumente; Termingeschäfte auf der Grundlage von bestimmten Basiswerten (Underlyings). Dabei kann es sich um Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte handeln. Unter bankaufsichtsrechtlichen Aspekten gemäß § 1 XI KWG (analog im WpHG) sind diese Derivate, wenn ihr Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von
(1) dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren,
(2) dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten,
(3) dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten,
(4) Zinssätzen oder anderen Erträgen oder dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen.
Auch Financial Swaps und die von ihnen abgeleiteten Geschäfte wie Cap, Floor und Collar lassen sich auf die Grundformen Festgeschäft und Option zurückführen.
Unter die derivativen Geschäfte fallen bes.: Devisentermingeschäfte, Aktienindex-Futures, Aktienindex-Optionen, Aktienoptionen, Caps, Collars, Edelmetall-Futures, Edelmetall-Optionen, Floors, Forward Rate Agreements, Swap-Geschäfte, Swaptions, Warentermingeschäfte, Zinsoptionen, Zinstermingeschäfte einschließlich hereingenommener Forward Forward Deposits und die börsenmäßigen Zins- und Indexfutures.
Die derivativen Geschäfte sind (mit Ausnahme der Stillhalterverpflichtungen bei Optionsgeschäften, die der Natur der Sache nach kein Adressenausfallrisiko und damit kein Kreditrisiko beinhalten) grundsätzlich als Kredite im Sinn des § 19 I 1 KWG einzustufen.
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