Bürokrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beamter oder Angestellter, der einem Unterordnungsprinzip, eindeutig geregelten Entscheidungsbefugnissen sowie einer Reihe von verhaltensreglementierenden Vorschriften unterliegt. Als abgeleiteter Begriff der Bürokratie wird damit die infolge der zahlreichen Regeln sich ergebende Inflexibilität der Bürokrat im Sinn einer negativen Wortbedeutung unterstellt.
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