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EURIBOR

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Euro Interbank Offered Rate; im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft getretenes System der Referenzzinssätze im Euromarkt. EURIBOR ist Referenzzinssatz für einwöchige sowie Ein- bis Zwölfmonatsgelder. Der EURIBOR wird von insgesamt 57 Referenzbanken (47 aus Euro-Ländern, davon zwölf aus Deutschland, vier aus übrigen EU-Ländern, sechs aus Nicht-Euro-Ländern) täglich ermittelt. Hierzu übermitteln die EURIBOR-Referenzbanken täglich um elf Uhr MEZ ihre Briefsätze für Ein- bis Zwölfmonatsgelder im Interbankenhandel im Euroraum an einen Bildschirmdienst. Ziel ist

    in Analogie zu EONIA

    die Verschmelzung der nationalen Geldmärkte der Mitgliedsländer zu einem einheitlichen Eurogeldmarkt (Ausleihungen unter Banken mit bis zu zwölfmonatiger Laufzeit). Der EURIBOR hat am 1.1.1999 auf Basis des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) den nationalen Referenzzinssatz FIBOR abgelöst. In vielen Marktsegmenten hat der EURIBOR den LIBOR als wesentlichen Referenzzins ersetzt.

    Vgl. auch EONIA, Europäisches System der Zentralbanken, Europäische Zentralbank, Deutsche Bundesbank, Referenzzinssatz.

    Weitere Informationen unter www.euribor.org.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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