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Erlösrechnung

Definition: Was ist "Erlösrechnung"?

Die Erlösrechnung hat die Aufgabe, alle einem Unternehmen durch die Erstellung und Verwertung von Leistungen zufließenden Werte zu erfassen, zu strukturieren und für Auswertungsrechnungen bereitzuhalten.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Die Erlösrechnung hat die Aufgabe, alle einem Unternehmen durch die Erstellung und Verwertung von Leistungen zufließenden Werte zu erfassen, zu strukturieren und für Auswertungsrechnungen bereitzuhalten. Die Erlösrechnung baut wesentlich auf der Leistungsrechnung (Kosten- und Leistungsrechnung) auf, die nach neuerem Verständnis eine reine Mengenrechnung darstellt.

    Wie die Kostenrechnung ist die Erlösrechnung Teil des internen Rechnungswesens. In Theorie und Praxis wurde sie bis heute aber eher vernachlässigt.

    2. Teilgebiete: a) Im Gegensatz zur Kostenrechnung besitzt von den Teilgebieten Erlösarten-, -stellen-, und -trägerrechnung nur die Erlösträgerrechnung für die Preise Relevanz:
    (1) Die Erlösarten (Erlös) lassen sich kaum von Erlösträgern trennen. Ein der Kostenartensystematisierung analoges Abstellen auf unterschiedliche Leistungsarten in einer Erlösartenrechnung hätte ein praktisch deckungsgleiches Ergebnis zur Folge, wie es auch die Differenzierung nach unterschiedlichen Verkaufsleistungen als Erlösträger erbrächte.
    (2) Da sich der Erlös einer Leistung nicht auf die einzelnen zu ihrer Erstellung erforderlichen Teilleistungen aufteilen lässt (Erfolgsspaltung), kann man nur in seltenen Fällen eigenständige Erlösstellen bilden. – b) An die Seite der Erlösträgerrechnung als wichtiges Teilgebiet einer Erlösrechnung tritt die Erlösquellenrechnung (Erlösquellen), die Auskunft darüber gibt, von welchen absatzwirtschaftlichen Potenzialen dem Unternehmen Erlöse zufließen.

    3. Erfassungsgenauigkeit: Wie die Kostenrechnung muss die Erlösrechnung eine möglichst genaue Erfassung gewährleisten. Sie ist dabei noch größeren Problemen ausgesetzt. Diese resultieren schon aus der Mehrstufigkeit der Erlöserfassung. So ist etwa zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als erstem Zeitpunkt der Erlöserfassung (Erlösrealisation) nicht bekannt, ob der betreffende Kunde skontieren oder am Jahresende einen Bonus erhalten wird. Um trotzdem nur einen einzigen Erlöserfassungstermin zu erreichen, arbeitet man in der Praxis meist mit Standardsätzen für die einzelnen Arten von Erlösschmälerungen. Hiermit sind jedoch Ungenauigkeiten verbunden. Erfassungsprobleme resultieren auch aus Verbundbeziehungen, die sich einer exakten Quantifizierung entziehen, für absatzwirtschaftliche Fragestellungen jedoch eine zentrale Bedeutung besitzen (Erlösverbundenheiten).

    Vgl. auch Planerlösrechnung.

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