Erlösrealisation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Zeitpunkt, an dem ein Erlös als gesichert (realisiert) gilt. Der genauen Festlegung dieses Zeitpunkts kommt für das Rechnungswesen große Bedeutung zu, da hiervon abhängt, wann ein Erlös erstmals erfasst und ausgewiesen werden darf und damit Einfluss auf die Höhe des erzielten Erfolgs nimmt.
2. Rechtsprechung: Ein Erlös gilt dann als realisiert, wenn die geschuldete Leistung abrechnungsfähig ist und keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner der Zahlungspflicht nicht nachkommen wird. Das setzt v.a. voraus, dass unter Berücksichtigung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften die geschuldete Leistung bewirkt wurde (Gefahrübergang bei Warenlieferungen).
Vgl. auch Gewinnrealisation.
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