Vorratsvermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die auf Lager befindlichen, für den Produktionsprozess oder für den Absatz bestimmten Erzeugnisse, Leistungen, Waren und Stoffe, die in der Bilanz unter den Positionen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren als Teil des Umlaufvermögens ausgewiesen werden. Geleistete Anzahlungen auf Lieferungen von Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens sind als gesonderter Posten zusammen mit diesen auszuweisen (§ 266 II HGB).
Bewertung des Vorratsvermögens: Bewertung, Niederstwertprinzip.
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