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- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 19.02.2018 - 14:40
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 03.11.2015 - 15:40
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 30.01.2013 - 10:23
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 20.10.2010 - 12:51
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 10.05.2010 - 14:39
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 06.05.2010 - 14:31
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 29.03.2010 - 09:54
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 11.01.2010 - 11:59
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 23.09.2009 - 16:12
- Revision von elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ) vom 20.05.2009 - 18:10
elektronischer Massenzahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank (EMZ)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Das EMZ-Verfahren der Bundesbank ist als Massenzahlungssystem konzipiert, d.h. v.a. für Zahlungen, die keiner bes. zeitlichen Priorität bedürfen. Der EMZ verarbeitet Überweisungen, Lastschrift- und Scheckeinzüge im nationalen deutschen Zahlungsverfahren und außerdem auch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften seit dem jeweiligen Verfahrensstart. Er wird im deutschen Interbanken-Clearing (Clearing) v.a. dann genutzt, wenn andere, kostengünstigere Abwicklungswege wie das bilaterale Interbanken-Clearing nicht zur Verfügung stehen. Im Massenzahlungsverkehr ist die Deutsche Bundesbank einer von mehreren Anbietern. Das EMZ-Verfahren entspricht somit der ordnungspolitischen Ausrichtung der Bundesbank, wonach sie im Massenzahlungsverkehr als komplementärer, wettbewerbsneutraler Anbieter auftritt. Hauptsächlich kleinere und mittelgroße Institute wählen die Abwicklung über den EMZ aufgrund der wettbewerbspolitischen Neutralität der Zentralbank, während größere Institute den EMZ wegen dessen umfassender Flächendeckung für Restmengen nutzen.
Beleglose Überweisungen und Lastschriften werden jeweils ohne Betragsbegrenzung abgewickelt. Schecks können dagegen nur bis unter 6.000 Euro - belegsloser Scheckeinzug (BSE) - beleglos eingereicht und abgewickelt werden, Schecks mit Beträgen von 6.000 Euro und mehr - imagebasierter Scheckeinzug (ISE) - wandelt die Bundesbank in Datensätze um und zieht die Gegenwerte beleglos ein.
Die Leistungs- und Entgeltstruktur im Massenzahlungsverkehr basiert auf dem Prinzip, rationelle beleglose Verfahren zu fördern, und trägt auch den international vereinbarten Anforderungen Rechnung, dass die EU-Zentralbanken für alle Dienstleistungen im Zahlungsverkehr vereinbart haben, kostendeckende Preise zu erheben.
Die Zahlungsverarbeitung erfolgt in mehreren Verarbeitungsfenstern. Alle Beträge werden brutto über TARGET2-Konten verrechnet und zwar jeweils die Summen der einzelnen ein- oder ausgelieferten Dateien.
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