Zitierfähige Version
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 13.02.2018 - 17:13
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von gemeinschaftliches Versandverfahren vom 09.08.2010 - 09:32
- Revision von gemeinsames Versandverfahren vom 08.07.2009 - 11:30
gemeinschaftliches Versandverfahren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Das gemeinschaftliche Versandverfahren innerhalb der EU erlaubt die Beförderung unverzollter Nicht-Unionswaren im Zollgebiet. Es ist durch das gemeinsame Versandverfahren zwischen Staaten der EU und der EFTA sowie der Türkei, Serbien und Mazedonien auf diese Staaten ausgeweitet worden. Damit können auch Unionswaren für die es grundsätzlich keines Versandverfahrens bedarf, aus der EU durch die Schweiz oder Norwegen zu einem anderen Ort im Zollgebiet der EU befördert werden, ohne dass es beim Verlassen des Zollgebietes eines Ausfuhrverfahrens und beim erneuten Erreichen einer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr bedarf. Die Abwicklung geschieht ebenfalls elektronisch mit Hilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Versand/NCTS.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon