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gemeinschaftliches Versandverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das gemeinschaftliche Versandverfahren innerhalb der EU erlaubt die Beförderung unverzollter Nicht-Unionswaren im Zollgebiet. Es ist durch das gemeinsame Versandverfahren zwischen Staaten der EU und der EFTA sowie der Türkei, Serbien und Mazedonien auf diese Staaten ausgeweitet worden. Damit können auch Unionswaren für die es grundsätzlich keines Versandverfahrens bedarf, aus der EU durch die Schweiz oder Norwegen zu einem anderen Ort im Zollgebiet der EU befördert werden, ohne dass es beim Verlassen des Zollgebietes eines Ausfuhrverfahrens und beim erneuten Erreichen einer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr bedarf. Die Abwicklung geschieht ebenfalls elektronisch mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Versand/NCTS.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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