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Handelsablenkung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handelsumlenkung; Verlagerung des Imports (Einfuhr) eines Produktes von einem kostengünstigeren Drittland zu dem weniger kostengünstigen, aber durch Zollabbau preisgünstigeren Integrationspartner, wenn z.B. zwei Länder eine Zollunion bilden. Die Bildung der Zollunion hat in diesem Fall eine Fehlallokation zur Folge, da die Produktion des betreffenden Gutes beim Integrationspartner zunimmt, obwohl dies sowohl für das betreffende Drittland als auch für das Importland nachteilig ist. Handelsablenkung bewirkt also eine negative Wohlfahrtswirkung der wirtschaftlichen Integration zwischen Volkswirtschaften. Zu beachten ist der positive Effekt der Handelsschaffung, der sich durch die Reallokation der Produktionsfaktoren von den teuren Eigenerstellung hin zur preiswerteren Herstellung im Partnerland ergibt.

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