Handelsschaffung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verstärkung des Handels zwischen zwei Ländern als Ergebnis der Verringerung oder Beseitigung der zwischen ihnen bestehenden tarifären Handelshemmnisse (z.B. in einer Freihandelszone oder einer Zollunion) bei Aufrechterhaltung von Handelsbarrieren gegenüber Drittländern. Dieser Effekt ist für sich genommen mit den positiven Wohlfahrtswirkungen des internationalen Handels verbunden. Dazu kommt jedoch ein negativer Effekt der Handelsablenkung (Handelsumlenkung).
Vgl. auch Integration, Handelspolitik.
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