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Handelsmarke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fertigerzeugnis des Konsumgüterbereichs, das eine Handelsorganisation mit einer ihr gehörenden, geschützten Marke kennzeichnet, und das i.Allg. nur im eigenen oder in angeschlossenen Einzelhandelsgeschäften zu erhalten ist. Viele Handelsmarken wurden als preisgünstige Alternative gegenüber Markenartikeln eingeführt oder weil Markenartikelhersteller das Handelsunternehmen nicht mehr belieferten.

    Heute sind Handelsmarken Ausdruck eines aktiven Handelsmarketing zur Profilierung im Absatzmarkt, Sortimentsbereinigung und somit Festigung der Nachfrageposition gegenüber den Lieferanten.

    Vgl. auch No Names.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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