Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von mechanische Rechte vom 06.02.2013 - 11:40
mechanische Rechte
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff zur Bezeichnung des regelmäßig an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vergebenen Vervielfältigungsrechts und Verbreitungsrechts von Werken der Musik auf Schallplatten und sonstigen Tonträgern.
Vgl. auch Zwangslizenz.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon