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Konzentrationsformen des Handels
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1. Begriff: Betriebsformen des Handels, deren Betriebsstätten von einer Zentrale einheitlich geführt werden, z.B. bei Filialunternehmungen. Sämtliche von den Managern der Zentralebene getroffenen Entscheidungen können aufgrund der Weisungsrechte gegenüber den Filialleitern durchgesetzt werden.
Gegensatz: Kooperation.
2. Vorteile: Erhebliche Rationalisierungsvorteile, z.B. bei Bestellmengenpolitik; Realisierung einheitlicher Marketingkonzepte; Voraussetzung für rasche Entscheidungsfindung.
3. Nachteile: Gefahr der Bürokratisierung; zu geringe Anpassung an die regional unterschiedlichen Konsumbedürfnisse in den Einzugsgebieten der Filialen; Demotivation und daraus folgend mangelnde Initiative der Filialleiter. Abbau der Nachteile erfordert u.U. hohen Kontrollaufwand.
4. Formen: Neben Filialbetrieben werden Warenhäuser und Konsumgenossenschaften zu den Konzentrationsformen des Handels gerechnet, obwohl hier die Leiter u.U. weitergehende Entscheidungsbefugnisse haben. Manche kooperative Gruppe entwickelt sich in Richtung einer Konzentrationsform des Handels. Regiebetriebe und Kooperationskaufleute sind Beispiele für den fließenden Übergang von Kooperation zu Konzentration im Handel.
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