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Sicherheitsleistung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Bürgerliches Recht
Vielfach durch Gesetz oder Abrede der Parteien vorgesehenes Mittel, v.a. zur Abwendung bestimmter Rechtsnachteile, z.B. bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils; verschiedene Arten der Sicherheitsleistung in §§ 232–240 BGB; zur Abwendung des Vermieterpfandrechts § 562c BGB; in der Praxis kommt die Sicherheitsleistung hauptsächlich in Form der Bankbürgschaft vor.
Steuerrecht
Entsprechendes gilt im Steuerrecht in der Abgabenordnung (§§ 241–248 AO), in welcher situationsbedingt Sicherheitsleistung gefordert werden kann, z.B. bei Aussetzung der Steuerfestsetzung, der Aussetzung der Vollziehung (AdV) (§ 361 AO) und der Stundung (§ 222 AO).
Zollrecht
Nach Art. 89 ff. Unionszollkodex (UZK): Forderung der Leistung einer vollen oder teilweisen Sicherheit für auf den betreffenden Waren ruhende Einfuhrabgaben, z.B. bei der Gewährung von Zahlungsaufschub, beim Unionsversand und gemeinsamen Versandverfahren, bei Erteilung von Carnets TIR, bei Zolllagern, in der vorübergehenden Verwendung und anderen besonderen Verfahren.
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