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Personalkontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teilgebiet der Personalverwaltung. Die Personalkontrolle umfasst:
    (1) Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten: (a) durch Führen eines Ein- und Ausgangsbuches; (b) durch Abgabe nummerierter Kontrollmarken beim Pförtner; (c) mittels Stempeluhr (Kontrolluhr).


    (2) Kontrolle von Behältnissen (Taschen, Rucksäcken, Paketen, Koffer etc.) beim Betreten oder Verlassen des Betriebes (Leibesvisitation, Werkschutz).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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