Wirtschaftspublizistik
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1. Begriff: Teilbereich der Publizistik, dessen Gegenstand Wirtschaft im weitesten Sinn ist. Als Wirtschaftspublizistik i.w.S. kann die Gesamtheit der öffentlichen Berichterstattung und Kommentierung von Wirtschaftsfragen gekennzeichnet werden.
2. Träger der Wirtschaftspublizistik sind:
(1) Der Wirtschaftsjournalismus in der Tagespresse, in Funk und Fernsehen, im Internet;
(2) die Wirtschaftsfachpresse (Zeitschriften, Bücher, Websites etc.);
(3) amtliche und private Pressestellen, soweit sie im Wirtschaftssektor engagiert sind (Unternehmen, Ministerien, Verbraucherinformationsstellen etc.);
(4) die Public-Relations-Abteilungen von Wirtschaftsunternehmen, wobei die begriffliche Abgrenzung der in der Praxis oft ineinander übergehenden Kommunikationsprozesse Public Relations (PR) (Öffentlichkeitsarbeit) und Werbung relativ willkürlich bleiben muss.