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Verkehrszentralregister
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1. Begriff: Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingerichtete Zentralkartei über Versagung und Entziehung der Fahrerlaubnis, über Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen, über Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten und über Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße von mehr als 40 Euro geahndet wurden. Die im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, mit Punkten versehen und nach bestimmten Fristen gelöscht. Ab bestimmten Punktzahlen erfolgen bestimmte Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden (Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung, 18 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis, s. auch Bußgeldkatalog.
2. Tilgung der Eintragung in zwei bis zehn Jahren. Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Frist zwei Jahre. Einzelheiten geregelt in §§ 28 ff. StVG.
3. Auskunft nur an Behörden für Zwecke der Strafverfolgung oder der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, für Verwaltungsmaßnahmen und die Vorbereitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

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