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Surrogation
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Ersetzung eines zerstörten, beschädigten oder entzogenen Gegenstandes z.B. durch eine Entschädigungsforderung oder durch ein Austauschstück (Surrogat).
2. Formen: a) schuldrechtliche Surrogation: Es besteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf das Surrogat. Beispiel: ungerechtfertigte Bereicherung (§ 818 I BGB).
b) dingliche Surrogation: Das Surrogat tritt mit dinglicher Wirkung an die Stelle des ursprünglichen Gegenstandes.
Beispiel: Erbschaftsanspruch (§ 2019 I BGB).
Vgl. auch Unmöglichkeit, Schadensersatz, gegenseitige Verträge.
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