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Teleshopping
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Homeshopping; Verkaufsform des Einzelhandels unter Nutzung des Mediums Fernsehen um Einkäufe von zu Hause aus zu tätigen; Form des Distanzhandels. Der Konsument wählt das Produkt seiner Wahl im Fernsehen aus und kann dieses per Telefon, Fax, Onlineshop oder E-Mail bei einem Händler bestellen. Dieser stellt die Waren zusammen, hält sie zur Abholung bereit oder übernimmt die Zustellung (Lieferservice). Zahlung erfolgt bar, mit Rechnung und Überweisung, per Bankeinzug oder mittels Kreditkarte (Point of Sale Banking). Teleshopping hat für die Anbieter den Nachteil hoher Retouren und eines schlechten Vertriebsimages.
Nach § 2 Nr. 8 RfStV ist Teleshopping die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen gegen Entgelt. Die Regelungen über Fernsehwerbung gelten für Teleshopping, Teleshopping-Spots und Teleshopping-Fenster entsprechend (vgl. §§ 7, 15, 45 RfStV).
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