Zitierfähige Version
- Revision von Unfähigkeit vom 19.02.2018 - 17:05
- Revision von Unfähigkeit vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Unfähigkeit vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Unfähigkeit vom 13.09.2010 - 15:37
- Revision von Unfähigkeit vom 19.10.2009 - 10:35
- Revision von Unfähigkeit vom 17.07.2009 - 12:11
- Revision von Unfähigkeit vom 08.06.2009 - 11:33
Unfähigkeit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Dauernde Unfähigkeit eines Arbeitnehmers zur Fortsetzung seiner Dienste: personenbedingte Kündigung.
2. Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung des Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft: Wichtiger Grund für die Entziehung der Befugnis zur Geschäftsführung (Abberufung) und der Vertretungsmacht (Vertretung; §§ 117, 127 HGB).
Entsprechendes gilt für die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft (§ 84 III 2 AktG) und den Widerruf einer Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers (§ 38 II GmbHG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon