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Telefonverkauf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Telefonhandel; Verkaufsmethode mittels Einsatz des Telefons als Hilfsmittel, z.B. zur Kundengewinnung (Akquisition), Kundenbetreuung (Ankündigung von Sonderangeboten, Auskunftsdienst, Reklamationsbearbeitung), Auftragsabwicklung (Bestellannahme) und Kündigung (Beendigung eines Vertragsverhältnisses). Telefonverkauf ist Teilgebiet des persönlichen Verkaufs. Die Aktivität kann vom Verkäufer oder Käufer ausgehen. Die Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ist stets wettbewerbsrechtlich unzulässig (unlauterer Wettbewerb), wenn der Verbraucher nicht zuvor ausdrücklich in den Anruf eingewilligt hat. Gegenüber einem Gewerbetreibenden ist Telefonwerbung zulässig, wenn zumindest dessen mutmaßliche Einwilligung vorliegt, d.h., wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden am Anruf vermutet werden kann.

    Vorteil: Kaufabschlüsse auch außerhalb der Ladenschlusszeiten.

    Heute vielfach abgewickelt über Callcenter.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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