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Anwendungsprogrammierer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung; der Anwendungsprogrammierer entwickelt oder ändert Programme für Anwendungsprobleme (Anwendungsprogramm) nach Vorgaben, die von einem Systemanalytiker im Rahmen der Systemanalyse erarbeitet wurden.
2. Aufgaben: Programmentwicklung (je nach Vorgaben manchmal nur Codierung; vgl. Programmierung), Testen, Dokumentation; ferner Programmoptimierung (z.B. in Hinblick auf Antwortzeit, Performance) und Zusammenarbeit mit den Systemprogrammierern.
3. Anforderungen: Sehr gute Kenntnisse einer oder mehrerer Programmiersprachen sowie des Betriebssystems (BS) und gewisse Kenntnisse der Hardware des vorliegenden Computersystems; z.T. wird ein Fachstudium verlangt.
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