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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei krankheitsbedingtem Fernbleiben vom Arbeitsplatz durch den Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber vorzulegende ärztliche Bescheinigung, i.d.R. nach Arbeits- oder Tarifvertrag oder auf Verlangen des Arbeitgebers bei Krankheitsdauer über drei Tage.
Anders: Gesundheitsattest.
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