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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Rechnungswesen:

    Verminderung des Geldvermögens (Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Bestand an Geldforderungen

    Bestand an Geldverbindlichkeiten). Eine Ausgabe liegt also beim Abfluss von Zahlungsmitteln und/oder beim Eingehen von Zahlungsverpflichtungen in Form von Geldverbindlichkeiten, z.B. beim Gütereinkauf auf Kredit, vor.

    Zu unterscheiden: Einzelausgaben, Gemeinausgaben.

    Gegensatz: Einnahmen.

    Anders: Auszahlung, Aufwendungen, Kosten.

    II. Finanzwissenschaft:

    Öffentliche Ausgaben.

    III. Steuerrecht:

    Aufwendungen.

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