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Auslandsbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbegriff für Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland und für inländische Kreditinstitute, die sich im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken befinden.

    Tätigkeiten: Finanzierung und geldliche Abwicklung des Handelsverkehrs mit den betreffenden Ländern, aber auch sonstige Bankgeschäfte.

    Hierzulande organisieren sich die Auslandsbanken im Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V., der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem nationalen Gesetzgeber, der EU oder supranationalen Institutionen vertritt.

    Die Entstehung von Auslandsbanken ist eng mit der Entwicklung des Welthandels sowie bestimmter Instrumente der Außenhandelsfinanzierung verbunden. Auslandsbanken begleiten oftmals exportorientierte Firmenkunden beim Eintritt in fremde Märkte. In den 1960er-Jahren begannen deutsche Kreditinstitute Kostenvorteile und den direkten Zugang zu Fremdwährungsfinanzierung über sog. Euromärkte zu nutzen, da Beschränkungen des internationalen Geld- und Kapitalverkehrs durch staatliche Regulierungen existierten. Die Euromärkte damals entzogen sich dem hoheitlichen Einfluss der Zentralbanken.

    Mit der Liberalisierung des Geld- und Kapitalverkehrs und der Deregulierung nationaler Finanzmärkte entstanden neben den Korrespondenzbanknetzen und Repräsentanzen zahlreiche Auslandszweigstellen, ausländische Tochtergesellschaften sowie Kooperationsmodelle von Auslandsbanken wie auch Joint Ventures.

    Repräsentanzen sind kleine Büroorganisationen unter dem Namen des Mutterunternehmens, die über keine Bankkonzessionen verfügen. Auslandsfilialen sind rechtlich unselbständige Niederlassungen des jeweiligen Mutterinstitutes im Ausland, ohne eigenständige Führungs- und Kontrollorgane, aber mit Bankkonzession.

    Tochtergesellschaften sind rechtlich selbstständige Kreditinstitute, welche zur unabhängigen Tätigung von Bankgeschäften autorisiert sind und ausschließlich den Bankgesetzen des Zielmarktes unterliegen. Bei Joint Ventures gründen die beteiligten Kreditinstitute eine gemeinsame Tochergesellschaft. Gemeinsame Tochtergesellschaften dienten oftmals der Erschließung bislang nicht bearbeiteter oder wenig betreuter Auslandsmärkte.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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