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Bauforderung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Forderung des Bauunternehmers an den Bauherrn wegen Ausführung einer Bauarbeit.

    1. Zur Sicherung der Bauforderung kann der Bauunternehmer Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers (§ 648 BGB) oder eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruches (§ 648a BGB, Bauhandwerkersicherung) verlangen.

    2. Bes. bei Weigerung, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bauherrn oder dem Bevorstehen weiterer Grundstücksbelastungen ist Anordnung einer Vormerkung durch Einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichts möglich; erfordert Glaubhaftmachung der Höhe der Bauforderung, z.B. durch Rechnungsabschriften, Bauvertrag, eidesstattliche Versicherung.

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