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Belegschaft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit aller im Betrieb tätigen Arbeitnehmer: Arbeiter und Angestellte, einschließlich der Auszubildenden, ausschließlich leitende Angestellte.

    Beziehung zum Arbeitgeber geregelt durch Betriebsverfassung.

    Vgl. auch Stammbelegschaft.

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