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berufliche Rehabilitation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen zur (Wieder-)Eingliederung behinderter Menschen (Rehabilitation) in das Erwerbsleben (§§ 33 ff. SGB IX). Voraussetzung ist eine unfall- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Berufs- oder Ausbildungsfähigkeit, die eine bes. Hilfe zur dauerhaften Eingliederung in Arbeit und Beruf erforderlich macht. Diese erfolgt unter Einbeziehung sozialer, psychologischer und medizinischer Maßnahmen hauptsächlich als berufliche Erstausbildung behinderter Jugendlicher in Berufsbildungswerken und als berufliche Fortbildung oder berufliche Umschulung behinderter Erwachsener in Berufsförderungswerken. Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen können auch außerhalb der Ausbildungsordnungen anerkannter Ausbildungsberufe ausgebildet werden, um die bes. Verhältnisse dieser Personengruppe zu berücksichtigen (§ 48 I BBiG). Behinderte Menschen können eine individuelle Förderung gemäß der §§ 112 ff. SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit sowie gemäß der §§ 35 ff. SGB IX erhalten.

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