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Berufsausbildung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln sowie den Erwerb von Berufserfahrung (§ 1 III BBiG). Die Berufsausbildung vollzieht sich überwiegend im dualen System (duale Berufsausbildung) und den Vollzeitberufsschulen (Berufsschule).
Vgl. auch Berufsausbildungsverhältnis, Berufsbildung, Berufsbildungssystem, betriebliche Ausbildung.
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