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Blickregistrierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Blickaufzeichnung; Verfahren der Aktivierungsforschung zur Messung des Blickverhaltens bzw. der visuellen Informationsaufnahme durch Registrierung der Augenbewegung.

    Verfahrensweise: Die Augenbewegung (Saccaden = Sprünge des Auges, Fixationen = Verweilpunkte) wird aufgezeichnet. Nur während Fixationen (Dauer ca. 300 ms) erfolgt eine Informationsaufnahme. Technisch realisiert mittels Spezialbrille und Videoaufzeichnung oder durch Beobachtung der Probanden mit versteckter Kamera.

    Anwendung: Messung der Aufmerksamkeitswirkung von Anzeigen oder eines Fernsehspots sowie der Informationsaufnahme einzelner Bild- bzw. Textelemente.

    Vgl. auch Blickverhalten, apparative Verfahren.

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