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Börsengesetz (BörsG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rechtsrahmen für die Organisation und die Tätigkeit der Börsen, ursprüngliche Fassung von 1896. Bedeutende Novellierungen des Börsengesetzes erfolgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und v.a. 1994 im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften. Größere Änderungen erfolgten durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21.6.2002 (BGBl. I 2010,2316) und die Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 16.7.2007 (BGBl. I 1330). Durch Art. 2 dieses Gesetzes ist das Börsengesetz konstitutiv neu gefasst worden. U.a. ist die bisherige Unterteilung in den amtlichen Markt und geregelten Markt zugunsten des regulierten Marktes aufgegeben worden. Das Börsengesetz beinhaltet zum Stand 2012 sechs Hauptabschnitte:
    (1) Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe;
    (2) Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung;
    (3) Skontroführung und Transparenzanforderungen an Wertpapierbörsen;
    (4) Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel; 
    (5) Freiverkehr;
    (6) Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussvorschriften.

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