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Bonitätsprüfung

Definition: Was ist "Bonitätsprüfung"?

Prüfung der Bonität eines Vertragspartners vor Vertragsabschluss und während der Vertagslaufzeit.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Gegenstand der Bonitätsprüfung ist die Prüfung der Bonität eines Vertragspartners. Wird eine Kreditbeziehung eingegangen, spricht man von einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Wird Kapital über den organisierten Kapitalmarkt (Börse) aufgenommen, so wird eine Prüfung zumeist extern über Ratingagenturen durchgeführt, entweder durch Beurteilung des Emittenten (Emittentenrating) oder einer einzelnen Anleihe (Emissionsrating).

    2. Anlässe: Kreditgeber prüfen vor Vergabe von Krediten die Bonität des Kreditnehmers. Das gilt sowohl für Unternehmen, die ihren Kunden Waren gegen Rechnung liefern bzw. ihnen Lieferantenkredite einräumen, als auch für Kredit- und Finanzierungsinstitute, die Kreditgeschäfte als Geschäftszweck betreiben. Auch im Emissionsgeschäft prüft ein Emissionskonsortium die Emissionswürdigkeit des Unternehmens, die für die Risikoeinschätzung von Anleihen und Geldmarktpapieren maßgebend ist. Darüber hinaus wird während der Kredit- bzw. Emissionslaufzeit die Bonität regelmäßig geprüft, um zu erkennen, ob und inwieweit sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls der Forderung erhöht. 

    3. Inhalt der Bonitätsprüfung: Grundlage der Bonitätsprüfung sind die rechtlichen Verhältnisse (Kreditfähigkeit) sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Kreditwürdigkeit) des Kunden bzw. Kreditnehmers. Darüber hinaus werden gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Bedingungen analysiert, die das zukünftige Zahlungspotenzial des Kunden mit bestimmen.

    4.Verfahren: a) Die traditionelle Bonitätsprüfung basiert auf qualitativen (z.B. Integrität, Marktchancen) und quantitativen (z.B. Einkommenshöhe, Ertragskraft) Kriterien, deren Auswahl und Gewichtung durch den Beurteiler vorgenommen wird. Für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss wird dann eine vergleichende Bewertung vorgenommen. Im Privatkundengeschäft wird routinemäßig eine Auskunft einer Auskunftei (z.B. SCHUFA-Auskunft) eingeholt, um sich über das bisherige Zahlungsverhalten des Vertragspartners zu informieren.
    b) Mit mathematisch-statistischen Methoden soll eine objektive Bonitätsbeurteilung erreicht werden. Zu diesen Verfahren zählen insbes. die Diskriminanzanalyse, Credit-Scoring-Verfahren (Punktbewertungsverfahren) sowie eine Analyse mithilfe künstlicher neuronaler Netze.
    c) Eine Risikoeinstufung durch standardisierte Ratingsysteme kann entweder durch externe Ratings erfolgen, die von speziellen Ratingagenturen durchgeführt werden, oder durch interne Ratings, bei denen unternehmenseigene Bewertungssysteme angewendet werden. Für Kreditinstitute sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen (MaRisk auf der Grundlage von §25a KWG) alle Kreditkunden hinsichtlich ihrer Bonität zu beurteilen, wobei insbes. eine Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung ermittelt wird, die wiederum maßgeblich für das benötige Risikokapital (Eigenkapital) ist.

    5. Ergebnisse: Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Fehler bei der Bonitätsprüfung auftreten: Entweder wird das Geschäft mit dem Kunden getätigt, der dann allerdings Zahlungsprobleme bekommt (Fehler 1. Art) oder man lehnt ein Geschäft ab, obwohl der Kunde keine Zahlungsprobleme bekommen hätte (Fehler 2. Art). Mit einer Bonitätsprüfung wird die Gefahr eines unvorhergesehenen Zahlungsausfalls verringert. Bei unsicheren Erwartungen verlangen Kreditgeber Sicherheiten und erheben Risikoprämien in Form eines höheren Zinssatzes. Grundsätzlich gilt: Je besser die Bonität ist, desto günstiger sind die benötigten Finanzmittel und umgekehrt.

    Vgl. auch Kreditwürdigkeitsprüfung, Rating.

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