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Diskontkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    1. Begriff: kurzfristiger Kredit, den Kreditinstitute durch den Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln vergeben. Dabei erhält der Kunde, der den Wechsel einreicht, den Wechselbetrag abzüglich der bis zur Fälligkeit entstehenden Zinsen (Diskont) und Wechselspesen ausgezahlt. Dazu wird der Wechsel durch Indossament an das Kreditinstitut übertragen. Bei Fälligkeit zahlt der Wechselkunde den im Wechsel vereinbarten Wechselbetrag zum Nennwert zurück. Für den Ankauf von Wechseln kann das Kreditinstitut dem Kunden eine Diskontkreditlinie einräumen, innerhalb derer Wechsel angekauft werden.

    2. Einordnung: Die Vergabe von Diskontkrediten gehört zu den Bankgeschäften im Sinne des KWG (§1, 1 Nr. 3 KWG). Rechtlich gesehen ist der Diskontkredit ein Forderungsankauf und keine Kreditgewährung (außer beim Solawechsel). Aufgrund der Wechselstrenge und der Haftungsverpflichtung der Wechselbeteiligten ist ein Diskontkredit für die Kreditinstitute relativ risikolos.

    3. Bedeutung: Mit der Übertragung der geldpolitischen Befugnisse auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde das Diskontgeschäft der Deutschen Bundesbank, also der Wechselankauf zum Diskontsatz, zum 1.1.1999 eingestellt. Vorher hat die Kreditinstitute die Möglichkeit, ihre angekauften Wechsel guter Bonität bei der Bundesbank zum Diskontsatz zu rediskontieren. Da die EZB keine Rediskontgeschäfte betreibt, hat das Diskontgeschäft allgemein an Bedeutung verloren. Dennoch kaufen Kreditinstitute auch heute noch Wechsel an und vergeben Diskontkredite.

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