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Diskontkredit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Im Rahmen eines mit dem Kreditnehmer vereinbarten Diskontkredites kaufen Kreditinstitute noch nicht zur Zahlung fällige Wechsel unter Abzug von Diskontzinsen bis zum Fälligkeitstag an. Der anzurechnende Zinssatz (Diskont) orientierte sich am Diskontsatz der Zentralbank, die bestimmte Wechsel im Rahmen ihres Rediskontgeschäftes ankauft. Der Deutschen Bundesbank waren Diskontgeschäfte nur bis zum 31.12.1998 nach Maßgabe von § 19 BBankG gestattet. Mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank ist das Diskontgeschäft der Bundesbank, also der Wechselankauf zum Diskontsatz, zum 1.1.1999 entfallen.
2. Bedeutung: Die Wechseldiskontierung ist rechtlich kein Darlehensgeschäft, sondern ein Kauf. Sie ist ein Bankgeschäft im Sinn des KWG. Diskontkredite gehören zu den wichtigen Aktivgeschäften der Kreditinstitute. Wegen der Wechselstrenge und der Haftung der Wechselmitverpflichteten ist das Geschäft für Banken relativ risikolos. Warenwechsel (Handelswechsel), die aufgrund eines Waren- oder Dienstleistungsgeschäftes ausgestellt wurde, werden den Finanzwechseln, die Kredit schöpfen, vorgezogen. Der Kreditnehmer kann bis zur Höhe der vereinbarten Diskontkreditlinie gutes Wechselmaterial zum Ankauf anbieten.
Vgl. auch Akzeptkredit.
(würde ich löschen, da die EZB nicht auf die Diskontpolitik zurückgreift)
(es fehlt: geldpolitische Instrumente; Leitzinsen)
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