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Revision von Distributionsorgane vom 16.02.2018 - 15:36

Distributionsorgane

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    die in die (gesamtwirtschaftliche) Distribution eingeschalteten Organe. Dies sind:
    (1) Absatzorgane der Hersteller, z.B. Verkaufsabteilungen, Reisende, Verkaufssyndikate;
    (2) Absatzmittler, z.B. Groß- und Einzelhändler, Bäcker, Gaststätten;
    (3) Absatzhelfer, z.B. Handelsvertreter, Spediteure;
    (4) Marktveranstaltungen, z.B. Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen;
    (5) Beschaffungsorgane der Abnehmer, z.B. Einkaufs-, Konsumgenossenschaften, Einkaufsreisende.

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