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EEF

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäischer Entwicklungsfonds. 1. Gegenstand: Ein EEF umfasst die Finanzmittel, welche die Europäische Union (EU) während der jeweiligen Laufzeit eines solchen Fonds für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der mit der Gemeinschaft nach Art. 182 EGV (Art. 198 AEUV) assoziierten außereuropäischen Staaten (Assoziierungsabkommen) zur Verfügung stellen kann.

    2. Finanzierung: Die Mittel des EEF werden von den Mitgliedsstaaten der EU nach einem jeweils vereinbarten Schlüssel außerhalb des Gemeinschaftshaushalts aufgebracht und von der Europäischen Kommission verwaltet. Zur Ergänzung des EEF stellt die Europäische Investitionsbank (EIB) zinsverbilligte Kredite zur Verfügung.

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