Direkt zum Inhalt

EEF

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäischer Entwicklungsfonds. 1. Gegenstand: Ein EEF umfasst die Finanzmittel, welche die Europäische Union (EU) während der jeweiligen Laufzeit eines solchen Fonds für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der mit der Gemeinschaft nach Art. 198 AEUV assoziierten außereuropäischen Staaten (Assoziierungsabkommen) zur Verfügung stellen kann.

    2. Finanzierung: Die Mittel des EEF werden von den Mitgliedsstaaten der EU nach einem jeweils vereinbarten Schlüssel außerhalb des Gemeinschaftshaushalts aufgebracht und von der Europäischen Kommission verwaltet. Zur Ergänzung des EEF stellt die Europäische Investitionsbank (EIB) zinsverbilligte Kredite zur Verfügung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com