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Einfuhr-Verbrauchsteuer-Befreiungsverordnung (EVerbrStBV)
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dem nationalen Zollrecht zugerechnete Regelung zur Befreiung von Verbrauchsteuern bei der zollrechtlichen Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus Drittländern in das Steuergebiet für besondere Zwecke v. 8.6.1999 (BGBl. I 1999, 1414, zul. geä. 1.7.2011, BGBl. I 2011, 1308). In fünf Paragrafen werden Befreiungen nach der Zollbefreiungsverordnung, VO (EG) Nr. 1186/2009, und anderen Befreiungstatbeständen (aus dem Zollkodex (ZK) und der ZollV) z.B. für Waren zur Unterstützung von Katastrophenopfern, für Muster und Proben mit geringem Wert, für Waren zu Analyse- und Prüfungszwecken und für Rückwaren gewährt.
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