Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Erlöschen vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Erlöschen vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Erlöschen vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Erlöschen vom 14.09.2017 - 17:40
- Revision von Erlöschen vom 28.02.2013 - 15:02
- Revision von Erlöschen vom 13.09.2010 - 14:25
- Revision von Erlöschen vom 27.08.2009 - 09:00
- Revision von Erlöschen vom 08.06.2009 - 11:25
Erlöschen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Erlöschen eines Schuldverhältnisses: Tritt ein durch Erfüllung, i.d.R. auch durch Leistung an Erfüllungs Statt.
Vgl. auch Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass.
2. Erlöschen einer Firma: Firma.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon