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Erlöschen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Erlöschen eines Schuldverhältnisses: Tritt ein durch Erfüllung, i.d.R. auch durch Leistung an Erfüllungs Statt.

    Vgl. auch Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass.

    2. Erlöschen einer Firma: Firma.

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