Erlöschen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Erlöschen eines Schuldverhältnisses: Tritt ein durch Erfüllung, i.d.R. auch durch Leistung an Erfüllungs Statt.
Vgl. auch Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass.
2. Erlöschen einer Firma: Firma.
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