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Erwerbslose

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personen ohne Arbeitsverhältnis, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Die Angaben zu Erwerbslosen basieren auf den Definitionen des internationalen Arbeitsamtes (ILO) nach dem Labor-Force-Konzept. Die international einheitliche Erhebung ermöglicht internationale Vergleiche, die auf Basis der Zahl der (registrierten) Arbeitslosen aufgrund unterschiedlicher nationaler Definitionen und Erhebungsweisen nur sehr eingeschränkt durchführbar sind. Die Erhebung erfolgt im Rahmen einer gemeinschaftlichen Arbeitskräfteerhebung; in Deutschland ist diese als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Als erwerbslos zählt, wer aktiv in den vergangenen vier Wochen eine Arbeit gesucht hat und weniger als eine Stunde pro Woche vergütet tätig war. Ebenso reicht die Suche nach einer Tätigkeit von einer Stunde pro Woche aus, um als erwerbslos zu gelten; eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung ist hingegen nicht notwendig. Erwerbslose und Erwerbstätige ergeben zusammen die Erwerbspersonen.

     

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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