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flexible Altersgrenze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Personalwirtschaft
    2. Beschäftigungspolitik
    3. Rentenversicherung
    4. Betriebliche Altersversorgung

    Personalwirtschaft

    Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitmodelle.

    Beschäftigungspolitik

    Arbeitszeitpolitik.

    Rentenversicherung

    Möglichkeit für Versicherte, unter bestimmten Voraussetzungen, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder zu verlängern und etwa bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres Altersrente zu beziehen. Die Laufzeitverkürzung verringert die Leistungen entsprechend. Die Regelung wurde zunächst in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, in Anpassung daran auch in der privaten Lebensversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge (hier liegt das Mindestalter für Renteneintritt bei 60 Jahren).

    Betriebliche Altersversorgung

    Betriebsrentengesetz (BetrAVG).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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