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flexible Altersgrenze
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Inhaltsverzeichnis
Personalwirtschaft
Arbeitszeitflexibilisierung, Arbeitszeitmodelle.
Beschäftigungspolitik
Rentenversicherung
Möglichkeit für Versicherte, unter bestimmten Voraussetzungen die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder zu verlängern und etwa bereits vor Vollendung des 67. Lebensjahres Altersrente zu beziehen. Die Laufzeitverkürzung verringert die Leistungen entsprechend. Die Regelung wurde zunächst in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, in Anpassung daran auch in der privaten Lebensversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge (hier liegt das Mindestalter für den Renteneintritt bei 60 Jahren). Die Regelungen zum gesetzlichen Rentenalter und dessen Flexibilisierung wurden im Grundsatz wirkungsgleich auch für die Pensionen der Beamten übernommen.
Betriebliche Altersversorgung
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